Fahrrad Unfallgutachten

Ein Unfall ist ärgerlich genug. Sichern Sie Ihre vollen finanziellen Ansprüche mit einem unabhängigen und professionellen Gutachten. Wir dokumentieren den Schaden an Ihrem Fahrrad oder E-Bike lückenlos und sorgen dafür, dass Sie den Schadenersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

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Beschädigtes Rennrad nach einem Unfall, das von einem Sachverständigen untersucht wird

Warum ein unabhängiges Gutachten entscheidend ist

Verlassen Sie sich nicht auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung. Ein von Ihnen beauftragtes Gutachten dient als neutrale und rechtssichere Grundlage für die gesamte Schadensregulierung.

Objektive Schadensfeststellung

Wir ermitteln präzise die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung sowie den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrrads.

Lückenlose Beweissicherung

Unser Gutachten dokumentiert alle Schäden – auch unsichtbare wie Haarrisse im Carbon-Rahmen – und dient als unanfechtbares Beweismittel.

Maximale Entschädigung

Wir stellen sicher, dass alle Schadenspositionen, inklusive Nutzungsausfall und Zubehör, von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Rechtliche Sicherheit

Ein qualifiziertes Gutachten stärkt Ihre Position gegenüber Versicherungen und ist im Streitfall vor Gericht verwertbar.

Der Ablauf: Schritt für Schritt zu Ihrem Recht

Wir machen den Prozess für Sie so einfach und transparent wie möglich. Vom ersten Anruf bis zur finalen Abwicklung sind wir an Ihrer Seite.

1

Kontaktaufnahme

Sie melden sich bei uns telefonisch oder per E-Mail. Wir besprechen unverbindlich Ihren Fall und die nächsten Schritte.

2

Besichtigung & Prüfung

Wir vereinbaren einen zeitnahen Termin zur Besichtigung Ihres Fahrrads – bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder bei uns.

3

Gutachtenerstellung

Unsere Experten analysieren den Schaden detailliert, kalkulieren die Kosten und erstellen ein gerichtsfestes Gutachten.

4

Versicherungsabwicklung

Wir senden das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung und unterstützen Sie bei der kompletten Schadensregulierung.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten müssen bei klarer Schuldfrage vollständig von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Nehmen Sie dieses Recht wahr, um Ihre Interessen zu schützen!

Mehr als nur der sichtbare Kratzer

Moderne Fahrräder und E-Bikes sind komplexe technische Geräte. Ein Sturz kann unsichtbare Schäden verursachen, die die Sicherheit und den Wert erheblich beeinträchtigen. Wir schauen genau hin.

Nahaufnahme eines Carbon-Fahrradrahmens mit Fokus auf die Faserstruktur

Carbon-Rahmen Prüfung

Mittels spezieller Prüfverfahren wie der Thermografie oder Ultraschallanalyse identifizieren wir verborgene Risse und Delaminationen im Carbon-Gefüge, die ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.

Detailansicht des Motors und Akkus an einem modernen E-Bike

E-Bike & Pedelec-Technik

Wir überprüfen die gesamte Elektronik – von Akku und Motor über das Display bis hin zur Verkabelung. Funktionsstörungen und Schäden an diesen teuren Komponenten werden exakt erfasst.

Hochwertige Anbauteile an einem Fahrrad wie Schaltung und Bremsen

Anbauteile & Wertminderung

Auch beschädigte Anbauteile (Schaltung, Bremsen, Laufräder) und Zubehör werden bewertet. Zudem berechnen wir die merkantile Wertminderung, die Ihr Rad auch nach der Reparatur erlitten hat.

Häufig gestellte Fragen

Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzungen die Polizei/Rettungsdienst. Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus und machen Sie Fotos von der Szene, den Fahrzeugen und den Schäden. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab und kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.

Nein! Sie haben als Geschädigter grundsätzlich das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Interesse, nicht in Ihrem. Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen.

Die sogenannte Bagatellschadengrenze liegt bei ca. 750 €. Bei heutigen Fahrrad- und E-Bike-Preisen ist diese Grenze sehr schnell erreicht. Oft reicht schon ein beschädigtes Laufrad oder ein defekter E-Bike-Antrieb. Im Zweifel beraten wir Sie kostenfrei, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig ist.

Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihre Ansprüche!

Warten Sie nicht, bis die Versicherung den Schaden kleinrechnet. Mit unserer Expertise an Ihrer Seite erhalten Sie eine faire und vollständige Entschädigung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

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Oder rufen Sie uns direkt an: +49 17756730986